18. April

Flugplatz Langenthal

Zollanmeldung für grenzüberschreitende Flüge bei Flugplätzen mit zugelassenem Verkehr

Die PPR-Pflicht für den Einflug ist von der Zollanmeldung unabhängig und muss separat beantragt werden.
Es muss je eine eigene Zollanmeldung für den Ausflug und den Einflug gemacht werden.


Ticket der Zollanmeldung   


Der Pilot verpflichtet sich, die nachstehenden Zoll- und Polizeivorschriften einzuhalten und Crew sowie Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Im Übrigen ist jeder Passagier für die Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich.
Zollvorschriften
Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Privatwaren, welche Sie mit der App QuickZoll angemeldet haben, dürfen eingeführt werden. Die Vorschriften finden sich unter www.ezv.admin.ch.
Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung geltend gemacht wird.
Andere Waren dürfen nur über Zollflugplätze ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.

Polizeivorschriften
Pilot, Crew und Passagiere führen gültige Reisedokumente mit. Personen mit Visumspflicht müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen.
Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Artikel 292 des schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.
Für die Grenzformalitäten werden die Informationen über den Pilot und die Passagiere an den Flugplatzleiter und anschliessend an die verantwortlichen Grenzabfertigungsdienste übermittelt.