Zollvorschriften
Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und
Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen
unterliegen. Privatwaren, welche Sie mit der App QuickZoll angemeldet haben, dürfen eingeführt werden. Die Vorschriften finden sich unter www.ezv.admin.ch.
Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung geltend gemacht wird.
Andere Waren dürfen nur über Zollflugplätze ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.
Polizeivorschriften Pilot, Crew und
Passagiere führen gültige Reisedokumente mit. Personen mit Visumspflicht
müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen. Das
Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Artikel 292 des
schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.
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